Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der Elternvereinigung am BG/BRG Wolkersdorf am Mittwoch, den 13. 03. 2019 um 20:15 Uhr

Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung
der Elternvereinigung am BG/BRG Wolkersdorf
am Mittwoch, den 13. 03. 2019 um 20:15 Uhr
im Pausenraum des BG/BRG Wolkersdorf
Tagesordnung
• Eröffnung und Begrüßung durch die Obfrau
• Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Genehmigung der Tagesordnung
• Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
• Bericht der Obfrau
• Änderung der Statuten (s. u.)
• Allfälliges
Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Kommen!
Mit lieben Grüßen,
DI Sarah Ritzerow
(Obfrau Elternverein)

Statutenänderung:
§2 Zweck des Vereines
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder
an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu wahren und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus
und Schule zu unterstützen, insbesondere:
a) die Wahrung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden
Rechte,
b) die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem
Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte,
c) den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise in steter Fühlung und gemeinsamer
Arbeit mit dem Schulleiter und dem Lehrkörper zu fördern,
d) die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses und der Schule in Einklang zu bringen,
e) gelegentlich bei der Fürsorgetätigkeit zugunsten sozial bedürftiger Kinder der Schule mitzuwirken,
f) die Förderung und Abhaltung von Veranstaltungen bildender, kultureller oder sportlicher Art und
die Organisation des Schulballs unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen,
g) die Förderung und Ausgestaltung der für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der
Schule im Einvernehmen mit dem Schulleiter und den Lehrern.
§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
Der Vereinszweck soll durch die in der Folge angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden:
(1) Ideelle Mittel:
a) Vorträge, Seminare, Klassenelternabende, Diskussions- und sonstige Veranstaltungen, Beratungen,
Arbeitssitzungen, gesellige Zusammenkünfte,
b) Teilnahme an Projekten, Veranstaltungen der Schule,
c) Herausgabe von Rundschreiben oder sonstigen Mitteilungen, Publikationen,
d) Vorsprachen, Interventionen, das Verfassen von Resolutionen und Petitionen.
(2) Materielle Mittel:
a) der Mitgliedsbeitrag, welcher jährlich in der ordentlichen Generalversammlung festgesetzt wird,
b) Erträgnisse aus Veranstaltungen und Leistungen, vor allem die Erträgnisse des jährlichen Schulballs,
c) Subventionen, Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.

Einladung AO GV 2019

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